Testphase: Was du über die Probezeit wissen solltest

Testphase: Was du über die Probezeit wissen solltest

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet …“  wusste schon Friedrich Schiller zu dichten. Und auch, wenn es bei ihm darum ging, „ … ob sich das Herz zum Herzen findet“, so ist auch eine Probezeit im neuen Job durchaus sinnvoll. Schließlich gilt diese für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen und bietet beiden Parteien die Möglichkeit, sich vor langen Kündigungsfristen genau kennenzulernen.

Endlich! Die Tinte unter deinem neuen Arbeitsvertrag ist trocken und du kannst in deinen Traumjob starten. Doch die ersten Monate gelten in vielen Jobs als Probezeit. Lies hier, was du darüber wissen solltest und wie du diese Zeit gut nutzen kannst.

Die Rahmenbedingungen

In Arbeitsverträgen können maximal sechs Monate als Probezeit vereinbart werden. In dieser steht dir kein besonderer Kündigungsschutz zu. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können – und das ohne Angaben von Gründen. Ausnahmen können in Tarifverträgen geregelt sein. Außerdem stehen schwangere Personen bereits während der Probezeit unter einem besonderen Kündigungsschutz.

Übrigens: Es gibt keine Pflicht für eine Probezeit – ist diese nicht im Arbeitsvertrag geregelt, gibt es keine Probephase. Eine Ausnahme bilden jedoch Ausbildungen, denn hier ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt zwischen einem und vier Monaten.

Urlaub: darf ich oder darf ich nicht?

Oft schwingt mit der Probezeit das Wörtchen „Urlaubssperre“ mit – das ist allerdings nicht ganz richtig, denn du hast bereits in der Probezeit Anspruch auf Urlaub, jedoch nicht auf den gesamten Jahresurlaub. Vielmehr erwirbst du mit jedem vollen Monat Betriebszugehörigkeit ein Zwölftel deines vereinbarten Jahresurlaubs. Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr stehen dir also nach einem Monat Arbeit 2,5 Urlaubstage zu. Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub hast du dann nach sechs Monaten im Unternehmen.

Krank in der Probezeit – was jetzt?

Bakterien, Viren, Unfälle und Co machen leider auch vor Probezeiten nicht halt. Solltest du in dieser Zeit erkranken, darfst du dich natürlich auch krankmelden. In den ersten vier Wochen findet jedoch noch keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber statt, das erfolgt erst ab der fünften Woche. Bis dahin greift jedoch in der Regel das Krankengeld. Gut zu wissen: Der Zeitraum der Probezeit verlängert sich durch Krankentage nicht.

Gegenseitiges Kennenlernen

Du solltest die Probezeit nicht nur als Prüfung deiner Fähigkeiten ansehen, sondern sie auch für dich als Chance wahrnehmen, dir ein genaues Bild vom Unternehmen und Job machen zu können.

Folgende Fragen solltest du dir während der Probezeit stellen:

  • Gefällt mir die gelebte Firmenkultur?
  • Komme ich mit Vorgesetzen und Kolleg:innen klar?
  • Entsprechen die Aufgaben tatsächlich meinen Vorstellungen?
  • Fühle ich mich wohl?
  • Sehe ich eine langfristige Perspektive?

Einen guten Eindruck machen

Wenn dir der Job gefällt, dann ist es wichtig, ebenfalls einen guten Eindruck zu machen! Folgende Punkte solltest du ab Tag eins deines neuen Jobs beachten:

  • Sei pünktlich und zuverlässig
  • Zeige Interesse an den Arbeitsabläufen im Unternehmen
  • Zeige Teamgeist, biete Kolleg:innen bei Bedarf Unterstützung an
  • Zeige Eigeninitiative, bringe (nach sorgfältiger Prüfung) eigene Vorschläge ein, ohne besserwisserisch zu wirken

Eine gute Möglichkeit, sich Kolleg:innen vorzustellen und einige Sympathiepunkte zu sammeln, ist es, einen Einstand zu geben. Dies muss nicht gleich am allerersten Tag geschehen, es empfiehlt sich häufig, sich erst mal nach den Gepflogenheiten bei bisherigen Einständen erkundigen, um beispielsweise nicht völlig übers Ziel hinauszuschießen.

Mit diesem Hintergrundwissen zu den Regularien der Probezeit und einigen Tipps, worauf du achten solltest, kannst du diese besondere erste Zeit im neuen Job als Chance begreifen, deinen neuen Job kennen und hoffentlich schätzen zu lernen und deinen neuen Arbeitgeber auch nach dem Bewerbungsprozess weiterhin fachlich und persönlich zu überzeugen!


20. Februar 2024 20.02.24
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